Herzlich Willkommen auf meiner Kanzleiseite.

 

Ich hoffe, daß Sie auf dieser Seite die notwendigen Informationen finden.

 

Sollten Sie aber noch Fragen haben, so rufen Sie einfach an und fragen mich persönlich.

 

 

 

 

 

Verhaltenstipps

1. Eine gute Vorbereitung ist der Grundstein für eine effektive Strafverteidigung.


Häufig kommt es vor, dass ein neuer Mandant mit der Ladung zu einem baldigen Hauptverhandlungstermin zu mir kommt und mich darum bittet, ihn zu verteidigen. Den Tatvorwurf kennt er nur aus der Anklageschrift, die Strafanzeige ist ihm unbekannt, den Akteninhalt kennt er nicht, was die Belastungszeugen sagen weiß er nicht, was er selbst damals bei der Polizei ausgesagt hat, weiß er auch nicht mehr. Dies sind die denkbar schlechtesten Voraussetzungen für eine gute Verteidigung.

Warum? Weil der Mandant gleich zu Beginn des Strafverfahrens gegen die wichtigste Regel verstoßen hat! 

 

SIE SOLLTEN SCHWEIGEN.

 

Es gibt keinen Grund, warum Sie bei der Polizei oder bei der Staatsanwaltschaft unvorbereitet aussagen sollten. Ein frühes Geständnis können Sie auch noch abgeben, wenn Sie sich vorher mit Ihrem Rechtsanwalt beraten haben. Ganz gleich, wie freundlich der Polizist oder der Staatsanwalt auftritt, er ist nicht ihr Freund, er will nur den Fall bearbeiten. Ihr Schicksal ist ihm sicherlich egal, auch wenn er einen anderen Eindruck vermittelt. Bitte beachten Sie, dass das Befragungspersonal der Polizei in der Regel besonders geschult ist. Sie werden daher in keinem Fall die Oberhand behalten. Sollten Sie von der Polizei zur Vernehmung geladen werden, bleiben Sie besser fern. Gehen Sie statt dessen lieber zu Ihrem Rechtsanwalt.

Jeder Strafverteidiger wird in solch einem Fall sofort Ihre Verteidigung anzeigen und Akteneinsicht beantragen. Sie selbst haben keine Möglichkeit, alleine Akteneinsicht zu erhalten. Dies kann nur ein Rechtsanwalt für Sie erledigen. Nach Erhalt der Akte erfolgt die gemeinsame Auswertung des Akteninhaltes. Nur mit professionellem Beistand ist es einem Beschuldigten möglich, die weitere Verteidigungsstrategie auszuarbeiten und festzulegen. Hierzu gehört insbesondere die Vorbereitung einer Einlassung oder die Entscheidung, gezielt zu schweigen. Bei einer Einlassung wird jedes Wort auf die Goldwaage gelegt. Ein Grund mehr, diese sorgsam und mit professioneller Hilfe vorzubereiten, statt unvorbereitet bei der Polizei eine Aussage zu tätigen. Alles was Sie sagen kann nämlich auch gegen Sie verwendet werden.


2. Es ist wichtig für den Strafverteidiger zu wissen, was passiert ist. Es ist wichtiger für den Mandanten zu wissen, was passieren kann.


Für eine gute Strafverteidigung ist es sicherlich erforderlich, dass der Strafverteidiger umfassend informiert ist. Hierdurch wird abgesichert, dass der Strafverteidiger alle Optionen und Eventualitäten berücksichtigen kann. Im Gegenzug ist es für den Mandanten von immenser Bedeutung, wenn er weiß, was genau ihn erwarten kann. Dies betrifft nicht nur ein mögliches Strafmaß, sondern auch unliebsame Nebenfolgen einer eventuellen Verurteilung.
Durch die gezielte Auswertung des Akteninhaltes kann zudem vermieden werden, dass das Strafverfahren eine unliebsame Wendung nimmt. Bereits die unvorbereitete Frage an einen Zeugen kann dazu führen, dass die Antwort katastrophale Folgen für den Angeklagten hat.

 

3. Warten kann fatal sein!

 

Es kann fatale Folgen haben erst einmal abzuwarten ob und was passieren wird. Je früher ein Anwalt tätig wird umso mehr ist er in de Lage die Situation zu Ihren Gunsten zu beeinflussen. Viel zu häufig kommen Mandanten erst wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. In solchen Fällen kann es dann sein, daß der Anwalt nur noch versuchen kann ein günstiges Urteil zu erwirken, obwohl er vielleicht vorher in der Lage gewesen wäre das Verfahren in andere Bahnen zu lenken.



Tipps bei Vorladung, Festnahme und Durchsuchung

Vorladung

  • Sie müssen einer polizeilichen Vorladung nicht Folge leisten. Sie können ohne jedes Risiko zu Hause bleiben. Egal, ob Sie als Zeuge oder Beschuldigter vorgeladen sind.

  • Bei der Polizei müssen Sie auch nichts sagen. Außer Ihrem Namen und Ihrer Anschrift gar nichts. 
  • Sie haben als Beschuldigter und als Zeuge immer das Recht, vor oder bei einer Vernehmung einen Anwalt hinzuziehen.

MeinTip: machen Sie ohne vorherigen anwaltlichen Rat keine Aussage, weder bei der Polizei, noch bei Staatsanwalt oder Richter


Festnahme

Sie wurden festgenommen? Zuerst einmal: Bewahren Sie Ruhe! Handeln Sie nicht unüberlegt! Vermeiden Sie Konfrontationen ! 

  • Sie haben immer das Recht zu schweigen. Machen Sie ausschließlich Angaben zu Ihren Personalien. Jedenfalls bis Sie einen Anwalt gesprochen haben.

  • Reden Sie auch nicht „nur so“ mit den Beamten. Alles kann gegen Sie verwandt werden.

  • Sie haben das Recht, sofort einen Anwalt zu kontaktieren, sobald dies technisch möglich ist. Machen Sie hiervon unbedingt Gebrauch!
  • Lassen Sie sich keinesfalls von der Polizei eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt aussuchen oder vorschlagen.

Denken Sie daran: Die Polizei verfolgt ihre eigenen Interessen. Dies sind zumeist nicht Ihre!

Durchsuchung

Bewahren Sie Ruhe! und Vermeiden Sie Konfrontationen!

  • Schweigen Sie. Reden Sie auch nicht „nur so“ mit den Durchsuchungsbeamten!

  • Sie haben das Recht, sofort eine Anwältin oder einen Anwalt zu kontaktieren. Telefonsperre gibt es hinsichtlich des Anwalts nicht. Machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch.

  • Verlangen Sie den Durchsuchungsbefehl. In dem Durchsuchungsbefehl erfahren Sie den Grund der Durchsuchung, was Ihnen zur Last gelegt wird und wonach gesucht wird.

  • Wird nach ganz bestimmten Gegenständen gesucht: Kontaktieren Sie einen Anwalt, der mit Ihnen und dem Durchsuchungsbeamten klären kann, ob das, was gesucht wird, freiwillig herausgegeben wird. Unter Umständen kann hierdurch vermieden werden, dass Ihre ganze Wohnung oder Ihr ganzes Büro auf den Kopf gestellt wird.

  • Bestehen Sie darauf, bei der Durchsuchung anwesend zu bleiben. Sie haben ein Recht darauf.

  • Verlangen Sie ein Durchsuchungsprotokoll. Dieses muss alles, was mitgenommen wird, genau auflisten.

  • Klären Sie, ob Sie eine Mitnahme von Schriftstücken dadurch vermeiden können, dass Sie Fotokopien für die Durchsuchungsbeamten zur Verfügung stellen.

  • Bestehen Sie darauf, bei der Durchsicht von Schriftstücken anwesend zu sein.

Suchen Sie unbedingt nach der Durchsuchung einen Verteidiger auf. Wenn bei Ihnen durchsucht wird, wird fast immer gegen Sie ein Strafverfahren geführt.